Medieninformationen 2013
[018/2013 - 15.02.2013]
22.572 Kleinkläranlagen im ehemaligen Direktionsbezirk Leipzig entsprechen nicht dem Stand der Technik
Anpassung bis 31. Dezember 2015 erforderlich
Auf Einladung der Landesdirektion Sachsen trafen sich am 13. Februar Vertreter der unteren Wasserbehörden, der Abwasserzweckverbände und der abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen des ehemaligen Direktionsbezirkes Leipzig in der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen. Der Termin diente insbesondere der Auswertung des aktuellen Standes der Anpassung von Kleinkläranlagen privater Haushalte an den Stand der Technik.
Private Eigentümer bzw. Betreiber von Kleinkläranlagen haben Ihre Anlagen regelmäßig dem Stand der Technik anzupassen. Die aktuelle europäische und nationale Gesetzeslage, unter anderem die bereits 2007 erlassene Kleinkläranlagenverordnung des Freistaates Sachsen, sehen vor, dass eine entsprechende Anpassung bis spätestens 31. Dezember 2015 zu erfolgen hat.
Von dieser Anpassungsverpflichtung betroffen sind alle Haushalte, die direkt in ein Gewässer einleiten und nach dem aktuellen Abwasserbeseitigungskonzept des jeweiligen Trägers der Abwasserbeseitigung künftig nicht an einen öffentlichen Kanal angeschlossen werden sollen oder deren Kleinkläranlage in eine Kanalisation einbindet, die ohne weitere Abwasserbehandlung direkt in ein Gewässer mündet.
Ob der konkrete Einzelhaushalt zukünftig an einen öffentlichen Kanal angeschlossen soll oder der Betrieb einer Kleinkläranlage auch weiterhin erforderlich bleibt, ergibt sich aus den Abwasserbeseitigungskonzepten des jeweiligen Trägers der Abwasserbeseitigung. Betreiber von Kleinkläranlage können dieses Konzept bei den Trägern der Abwasserbeseitigung einsehen.
Nach Auswertung des Umsetzungsstandes der 31 bestätigten Abwasserbeseitigungskonzepte im ehemaligen Direktionsbezirk Leipzig entsprechen von insgesamt 26.375 vorhandenen Kleinkläranlagen derzeit 22.572 Anlagen nicht dem Stand der Technik. Davon befinden sich 11.563 im Gebiet des Landkreises Leipzig, 9.131 im Gebiet des Landkreises Nordsachsen und 1.878 im Gebiet der Stadt Leipzig. Hinzu kommen insgesamt noch 659 abflusslose Gruben, die ebenfalls nicht dem Stand der Technik entsprechen.
Die Umrüstung von Kleinkläranlagen auf den Stand der Technik ist gegenwärtig förderfähig. Grundlage hierfür bildet die Richtlinie Siedlungswasserwirtschaft des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Mittel sind darin bis 2015 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Die Mittel können bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden, wobei Ansprechpartner der Sächsischen Aufbaubank die Träger der Abwasserbeseitigung sind. Eigentümer und Betreiber von Kleinkläranlagen sollten deshalb vor der Kontaktierung der Sächsischen Aufbaubank immer ihren Träger der Abwasserbeseitigung kontaktieren. Ob über 2015 hinaus eine Förderung möglich sein wird, ist offen.
Unabhängig von der gesetzten Frist 31.12.2015 sind die unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und der Stadt Leipzig gehalten, den laufenden Anpassungsprozess zu steuern. Hieraus kann für den einzelnen Anlageneigentümer eine deutlich vor 2015 eintretende Umsetzungspflicht resultieren.
Die Steuerung durch die unteren Wasserbehörden erfolgt über sogenannte Sanierungsanordnungen. Diese Anordnungen richten sich an den jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber einer Kleinkläranlage. Kommt es zu einer Sanierungsanordnung, hat die Anpassung der Anlage innerhalb eines in der Anordnung konkret benannten Zeitraumes zu erfolgen. Dieser beträgt in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten – abhängig vom Einzelfall.
Ansprechpartner für konkrete Rückfragen, etwa ob bzw. in welchem Umfang Maßnahmen zur Anpassung der eigenen Anlage an den Stand der Technik erforderlich sind, aber auch wann ggf. mit einer Sanierungsanordnung gerechnet werden muss, sind die jeweiligen Träger der Abwasserbeseitigung. Aussagefähig ist in der Regel auch die jeweils zuständige untere Wasserbehörde.
Allgemeine Informationen zum Verfahren, zum Antrag, zu den Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten enthält die Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft „Kleinkläranlagen – Einzel- und Gruppenlösungen – Informationen zum Förderverfahren“. Diese ist kostenlos im Internet abrufbar (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11563).