Medieninformationen 2013
[020/2013 - 20.02.2013]
Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit zwischen der Region Ústí und der Landesdirektion Sachsen
unterzeichnet durch den Regionspräsidenten der Region Ústí/Aussig Herrn Oldřich Bubeníček und den Präsidenten der Landesdirektion Sachsen Herr Dietrich Gökelmann
Der Grundstein der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde bereits am 5. Februar 2007 gelegt. An diesem Tag wurde auf der Burg Střeckov / Schreckenstein in Usti die erste „Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit“ zwischen den Regierungsbezirken Chemnitz und Dresden und dem Bezirk Ústí nad Labem unterzeichnet.
Nach bereits mehr als sechs Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit vertiefen der Präsident der Landesdirektion Sachsen Dietrich Gökelmann und der Regionspräsident des Bezirkes Ústí nad Labem Oldrich Bubenícek die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um die Bürgerinnen und Bürger aus den beiden Regionen einander näher zu bringen und dadurch den europäischen Integrationsprozess zu fördern.
In der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit“ vom 20. Februar 2013 bekräftigen beide Regionen ihre Absicht, entsprechend ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten ihre Kontakte auszubauen und die Zusammenarbeit zu intensivieren.
Sie haben daher vereinbart,
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen Dietrich Gökelmann versicherte in seiner Rede, dass die Landesdirektion Sachsen alles im Rahmen eigener Zuständigkeiten Mögliche tun wird, um die Erklärung zum Wohle der Bürger unserer benachbarten Regionen mit neuem Leben zu erfüllen und begonnene Projekte auch weiterhin erfolgreich zu begleiten.
Kooperationsmöglichkeiten sieht er dabei beispielsweise im Erfahrungsaustausch der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Raumordnung, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie im Umweltschutzbereich.
Nach bereits mehr als sechs Jahren der erfolgreichen Zusammenarbeit vertiefen der Präsident der Landesdirektion Sachsen Dietrich Gökelmann und der Regionspräsident des Bezirkes Ústí nad Labem Oldrich Bubenícek die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, um die Bürgerinnen und Bürger aus den beiden Regionen einander näher zu bringen und dadurch den europäischen Integrationsprozess zu fördern.
In der „Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit“ vom 20. Februar 2013 bekräftigen beide Regionen ihre Absicht, entsprechend ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten ihre Kontakte auszubauen und die Zusammenarbeit zu intensivieren.
Sie haben daher vereinbart,
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die Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen Bäderwesen und Tourismus, Wirtschaftsförderung, Raumplanung und Raumentwicklung, Rettungswesen, Brandschutz und Katastrophenschutz, Umweltschutz, Öffentliche Verwaltung sowie Gesundheit und Soziales im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten zu unterstützen, zu intensivieren und dabei auch das Anliegen der Chancengleichheit im Sinne der Strategien von Lissabon und von Europa 2020 zu berücksichtigen;
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den Informations- und Erfahrungsaustausch in den oben genannten Bereichen zu pflegen und einen Beitrag zur Entwicklung des gemeinsamen Grenzraums zu leisten;
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bei Bedarf Fach- und Führungskräfte auszutauschen, wobei beide Seiten die Kosten der offiziellen Besuche und gemeinsamen Veranstaltungen im Sinne der Reziprozität tragen wollen;
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die grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter Nutzung der Programme der Europäischen Union fortzusetzen und zu vertiefen und
- die Zusammenarbeit der lokalen Gebietskörperschaften und insbesondere die Arbeit in den Euroregionen als ein weiteres wichtiges Element der partnerschaftlichen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen.
Der Präsident der Landesdirektion Sachsen Dietrich Gökelmann versicherte in seiner Rede, dass die Landesdirektion Sachsen alles im Rahmen eigener Zuständigkeiten Mögliche tun wird, um die Erklärung zum Wohle der Bürger unserer benachbarten Regionen mit neuem Leben zu erfüllen und begonnene Projekte auch weiterhin erfolgreich zu begleiten.
Kooperationsmöglichkeiten sieht er dabei beispielsweise im Erfahrungsaustausch der öffentlichen Verwaltung, im Bereich der Raumordnung, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie im Umweltschutzbereich.