Medieninformationen 2013
[026/2013 - 07.03.2013]
Stadt Waldheim erhält zur Förderung der freiwilligen Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim 611.000 EUR
Zuwendung wird in Infrastrukturmaßnahmen investiert
Zur Förderung der freiwilligen Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim hat die Landesdirektion Sachsen der Stadt Waldheim auf der Grundlage des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes eine Bedarfszuweisung in Höhe von 611.000 EUR bewilligt.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Waldheim und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt.
Entsprechend der am 14. November 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf und der Stadt Waldheim sollen 100 % der – auf die Bürger der eingemeindeten Ortsteile bezogenen - Zuwendungen u.a. für folgende Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der einzugliedernden Ortsteile der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf eingesetzt werden:
Die Stadt Waldheim verpflichtete sich zusätzlich, Zuwendungen aus dem der Stadt Waldheim zuzurechnenden Fördermittelanteil für folgende dringend notwendige Maßnahmen einzusetzen:
Die Umsetzung der Mittel erfolgt nach dem Grundsatz der „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“.
Durch die freiwillige Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Waldheim zu gewährleisten.
Die Verwendungsmöglichkeit der nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz bewilligten Bedarfszuweisung erstreckt sich auf das gesamte ab dem 1. Januar 2013 gegebene Stadtgebiet der Stadt Waldheim und ist nicht auf einen Ortsteil beschränkt.
Entsprechend der am 14. November 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf und der Stadt Waldheim sollen 100 % der – auf die Bürger der eingemeindeten Ortsteile bezogenen - Zuwendungen u.a. für folgende Investitionsvorhaben auf dem Gebiet der einzugliedernden Ortsteile der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf eingesetzt werden:
- Feuerwehr (Umstellung der Funktechnik)
- Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Knobelsdorf – Sanierung Außenfassaden, Klettergerüst, Spielgeräte
- Ausbau S 32 – Straßenbeleuchtung/ Fuß- und Radweg.
Die Stadt Waldheim verpflichtete sich zusätzlich, Zuwendungen aus dem der Stadt Waldheim zuzurechnenden Fördermittelanteil für folgende dringend notwendige Maßnahmen einzusetzen:
- Rad-/Wanderweg Meinsberg – Kaiserburg
- Instandsetzung Spielplatz Knobelsdorf
- Außengelände Kindertagesstätte „Wirbelwind“ Knobelsdorf.
Die Umsetzung der Mittel erfolgt nach dem Grundsatz der „Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“.
Durch die freiwillige Eingliederung von Ortsteilen der Gemeinde Ziegra-Knobelsdorf in die Stadt Waldheim ist es gelungen, eine leitbildgerechte Gebiets- und Verwaltungsstruktur zu schaffen, d.h. eine nachhaltig leistungsfähige und effiziente Aufgabenerfüllung durch die gewachsene Stadt Waldheim zu gewährleisten.