Medieninformationen 2013
[029/2013 - 08.03.2013]
Erweiterung des Kiessandtagebaus bei Eilenburg aus raumordnerischer Sicht möglich
Landesdirektion Sachsen schließt Raumordnungsverfahren ab
Die Landesdirektion Sachsen hat als obere Raumordnungsbehörde auf Antrag des Unternehmens „Heinrich Niemeier GmbH & Co. KG“ für das Vorhaben „Weiterführung des Kiessandtagebaus Eilenburg/Sprotta-West“ ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und am 6. März 2013 abgeschlossen.
Das Unternehmen ist Betreiber des bestehenden Sand- und Kieswerkes Sprotta. Die Gewinnung der Kiessande erfolgt zurzeit südlich der Eilenburger Landstraße und wird dort voraussichtlich im Jahre 2014 beendet sein. Die geplante Erweiterungsfläche des Kiessandtagebaus mit einer Gesamtgröße von rund 100 Hektar befindet sich unmittelbar nördlich der Eilenburger Landstraße und wird bisher vor allem als Ackerfläche genutzt.
Im Verfahren war zu klären, ob die Weiterführung des Abbaus mit den Anforderungen des Naturschutzes und des Schutzes benachbarter Wohngebiete in Einklang zu bringen ist. Weiterhin war der Entzug von Ackerfläche zu bewerten.
Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird festgestellt, dass das Vorhaben den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht, da eine Weiterführung eines bestehenden Betriebes mit seinen Anlagen einem Neuaufschluss vorzuziehen ist. Problematisch wird aber die Häufung von Abbaugebieten östlich von Eilenburg gesehen. Daher sind aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen Konfliktlagen bei der weiteren Vorbereitung des Vorhabens die konsequente Beachtung und Umsetzung einer Reihe von im Raumordnungsverfahren aufgeführten Maßgaben notwendig. So wird die Vorlage einer ausführlichen hydrogeologischen Untersuchung gefordert, um bei der Durchführung des Vorhabens die etwaige Beeinträchtigung eines NATURA 2000-Gebiet auszuschließen, hier insbesondere die sich in einem Abstand von 150 m nördlich des Abbaugebietes befindende Fläche des „Kuhgrundes Sprotta“ als Bestandteil des FFH-Gebietes „Schwarzbachniederung mit Sprottabruch“. Sollten sich mögliche Auswirkungen nicht ausschließen lassen, ist als nächster Schritt eine NATURA 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zudem soll zur Vermeidung von Immissionsbelastungen und Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes ein Abstand der Abbaufläche von 300 Metern zur Siedlung Sprotta-West nicht unterschritten werden. Konkrete Lärmschutzmaßnahmen sind im weiteren Verfahren auf Grundlage der Lärmimmissionsprognose zu ergänzen.
Für die durch das Vorhaben verlorengehenden Landwirtschaftsflächen müssen Ersatzflächen bereitgestellt werden, um entstehende wirtschaftliche Nachteile und Einschränkungen der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe auf ein Minimum zu beschränken.
Dem Raumordnungsverfahren schließt sich ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren an, welches vom Sächsischen Oberbergamt geführt wird. Hierfür müssen auch die ergänzenden Unterlagen vorgelegt werden, die mit dem Raumordnungsverfahren beauflagt wurden.