Medieninformationen 2013
[048/2013 - 05.04.2013]
Finanzhilfe für Claußnitz zum Abbruch einer Industriebrache
Landesdirektion erlässt Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 318.000 EUR
Mit Bescheid vom 28. März 2013 hat die Landesdirektion Sachsen der Gemeinde Claußnitz für den Abbruch der Industriebrache der ehemaligen GROMA, Haupstraße 67-71 in 09236 Claußnitz eine Förderung in Höhe von rund 318.000 EUR bewilligt. Der Fördersatz beträgt 75% des Investitionsvolumens in Höhe von rund 423.000 EUR. Die Finanzhilfe wird durch die Europäische Union im Rahmen des Förderprogramms „Revitalisierung von Industriebrachen und Konversionsflächen“ bereitgestellt. Die Fördersumme kann in den Jahren 2013 und 2014 abgerufen werden.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine im Jahr 1900 erbaute Fabrik, die zunächst für die Herstellung von Strick- und anderen textilverarbeitenden Maschinen und in der Zeit der DDR für die Herstellung von mechanischen Buchungsmaschinen genutzt wurde. Aus strukturellen und wirtschaftlichen Gründen kam es im Jahr 1993 zur Nutzungsaufgabe der Fabrik, seitdem steht das Gebäude leer und ist für die Gemeinde städtebaulich unzumutbar. Außerdem wird der öffentliche Verkehrsraum durch das Objekt gefährdet.
Die Gemeinde hat das 1,61 ha große Grundstück im Jahr 2009 im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Sie plant die Durchführung der Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme und trägt mit einem Eigenanteil in Höhe von 105.838 EUR zur Finanzierung bei. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände befinden sich eine ehemalige Galvanikstation, eine Härterei und Öllagerräume. Die damit verbundenen Schadstoffe und Belastungen sollen im Zuge der Abbruchmaßnahme mit beseitigt werden. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation auf dem Grundstück geleistet. Im Anschluss an die Brachflächenrevitalisierung, zu der auch die teilweise Renaturierung des Röllingshainer Baches gehört, möchte die Gemeinde den nördlichen Grundstücksteil für ansiedlungswillige gewerbliche Interessenten zur Verfügung stellen.
Bei dem Objekt handelt es sich um eine im Jahr 1900 erbaute Fabrik, die zunächst für die Herstellung von Strick- und anderen textilverarbeitenden Maschinen und in der Zeit der DDR für die Herstellung von mechanischen Buchungsmaschinen genutzt wurde. Aus strukturellen und wirtschaftlichen Gründen kam es im Jahr 1993 zur Nutzungsaufgabe der Fabrik, seitdem steht das Gebäude leer und ist für die Gemeinde städtebaulich unzumutbar. Außerdem wird der öffentliche Verkehrsraum durch das Objekt gefährdet.
Die Gemeinde hat das 1,61 ha große Grundstück im Jahr 2009 im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens erworben. Sie plant die Durchführung der Brachflächenrevitalisierungsmaßnahme und trägt mit einem Eigenanteil in Höhe von 105.838 EUR zur Finanzierung bei. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände befinden sich eine ehemalige Galvanikstation, eine Härterei und Öllagerräume. Die damit verbundenen Schadstoffe und Belastungen sollen im Zuge der Abbruchmaßnahme mit beseitigt werden. Damit wird ein erheblicher Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation auf dem Grundstück geleistet. Im Anschluss an die Brachflächenrevitalisierung, zu der auch die teilweise Renaturierung des Röllingshainer Baches gehört, möchte die Gemeinde den nördlichen Grundstücksteil für ansiedlungswillige gewerbliche Interessenten zur Verfügung stellen.