Medieninformationen 2013
[074/2013 - 03.06.2013]
Landesdirektion Sachsen genehmigt Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für 2013
Kreditaufnahme in Höhe von 4 Mio. EUR bestätigt
Die Landesdirektion Sachsen hat den ersten doppischen Haushalt des Landkreises Mittelsachsen genehmigt. Der Haushaltsplan beinhaltet für das Jahr 2013 Gesamtaufwendungen von ca. 296 Mio. EUR und sieht eine Kreditaufnahme in Höhe von 4 Mio. EUR für Investitionen vor.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 29,95 Prozent. Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen ist 2013 nicht ausgeglichen. Er schließt mit einem Fehlbetrag von ca. 4,5 Mio. EUR ab. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich nicht gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die verfügbaren Mittel des Landkreises jedoch aus, um die Zahlungsfähigkeit bis 2016 zu gewährleisten. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt und der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen kann für das Haushaltsjahr 2013 als gesetzmäßig eingestuft werden.
Vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kommunale Doppik) konnte die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 4 Mio. EUR ausnahmsweise genehmigt werden.
Der Landkreis wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, die Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Ebenso ist durch geeignete Maßnahmen der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Damit soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Mittelsachsen gewährleistet werden. Das „Haushaltsentwicklungskonzept“ des Landkreises Mittelsachsen ist fortzuschreiben.
Die Kreisumlage, mit der sich die Kommunen an der Finanzierung des Kreishaushaltes beteiligen, beträgt wie im Vorjahr 29,95 Prozent. Aufgrund geänderter gesetzlicher Regelungen bedurfte die Kreisumlage erstmals keiner gesonderten Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen ist 2013 nicht ausgeglichen. Er schließt mit einem Fehlbetrag von ca. 4,5 Mio. EUR ab. Auch mittelfristig ist der Haushaltsausgleich nicht gewährleistet. Unter Berücksichtigung aller erzielbaren Erträge reichen die verfügbaren Mittel des Landkreises jedoch aus, um die Zahlungsfähigkeit bis 2016 zu gewährleisten. Damit ist die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises im aktuellen Planungszeitraum sichergestellt und der Haushalt des Landkreises Mittelsachsen kann für das Haushaltsjahr 2013 als gesetzmäßig eingestuft werden.
Vor dem Hintergrund der bis 2016 geltenden gesetzlichen Erleichterungen für die Kommunen bei der Anwendung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kommunale Doppik) konnte die vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 4 Mio. EUR ausnahmsweise genehmigt werden.
Der Landkreis wurde in diesem Zusammenhang aufgefordert, die Zahlungsfähigkeit ohne Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen. Ebenso ist durch geeignete Maßnahmen der Haushalt ab dem Haushaltsjahr 2017 auszugleichen. Damit soll die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises Mittelsachsen gewährleistet werden. Das „Haushaltsentwicklungskonzept“ des Landkreises Mittelsachsen ist fortzuschreiben.