Medieninformationen 2013
[086/2013 - 04.07.2013]
Landesdirektion Sachsen genehmigt ersten doppischen Haushalt des Landkreises Nordsachsen
Kreishaushalt erstmalig auf der Grundlage des neuen kommunalen Rechnungswesens aufgestellt und nach doppischen Gesichtspunkten bewertet
Mit Bescheid vom 02. Juli 2013 genehmigte die Landesdirektion Sachsen den Gesamtbetrag der zur Finanzierung von Investitionen vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 2.571.078 Euro und bestätigte damit den ersten doppischen Haushalt des Landkreises Nordsachsen.
Der eingereichte Ergebnishaushalt 2013 ist mit seinem Gesamtergebnis nicht nur ausgeglichen, es wird ein Überschuss von 5.985.509 EUR erwirtschaftet. Das dargestellte positive Gesamtergebnis kann jedoch nur mit einem einmaligen außerordentlichen Ertrag in Höhe von 25.000.000 Euro erreicht werden. Dieser soll durch die vom Landkreis Nordsachsen angestrebte Einlegung der kreiseigenen Krankenhäuser in eine Stiftung realisiert werden.
Somit werden zwar die Anforderungen der Übergangsbestimmungen der Sächsischen Gemeindeordnung an einen gesetzmäßigen Haushalt erfüllt, jedoch stehen dem Landkreishaushalt originär nicht genügend Einzahlungen zur Verfügung. Da daraus resultierend der Haushalt für die folgenden Jahre voraussichtlich nicht mehr genehmigungsfähig sein wird, hat die Landesdirektion die Genehmigung mit Auflagen verbunden. Neben zeitnahen Berichten zum Haushaltsvollzug werden hinsichtlich des Stiftungsmodells von der Rechtsaufsicht konkrete und bewertbare Daten abgefordert.
Mit der nun vorliegenden Genehmigung der Landesdirektion Sachsen kann der Landkreis Nordsachsen seinen Haushalt für das Jahr 2013 vollziehen.