Medieninformationen 2013
[117/2013 - 29.08.2013]
Vergabekammer entscheidet über Vergabebeschwerde zum Stadion des Chemnitzer FC
Die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen hat jetzt das Nachprüfverfahren zur Vergabe des Neubaus des Chemnitzer Stadions beendet und den Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen. Die Entscheidung der Stadt Chemnitz bzgl. der beabsichtigten Vergabe wurde somit bestätigt.
Der Beschluss wurde an die Verfahrensbeteiligten übersandt.
Ab Zustellung des Beschlusses an die Verfahrensbeteiligten läuft eine Frist von zwei Wochen, innerhalb derer gegen die Entscheidung der Vergabekammer Beschwerde beim Oberlandesgericht Dresden eingereicht werden kann.