Medieninformationen 2013
[138/2013 - 27.11.2013]
Hochwasserschutz in Laußig kann verbessert werden
Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für die Instandsetzung des Ringdeiches Fährhaus Gruna
Die Landesdirektion Sachsen hat jetzt den Plan für das Vorhaben „O 1.31, Vereinigte Mulde, rechts, Instandsetzung Ringdeich Fährhaus Gruna (Vorhaben O 1.31)“ festgestellt. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen ist nunmehr berechtigt, mit der Instandsetzung des maroden Deiches zu beginnen. Der Beschluss ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
Das Projekt befindet zwischen Bad Düben und Eilenburg im Landkreis Nordsachsen, auf dem Gebiet der Gemeinde Laußig in der Ortslage Gruna.
Derzeit ist mit Standsicherheitseinschränkungen auf der gesamten Deichlänge zu rechnen. Die Deichhöhe ist abschnittsweise zu gering, die Böschungsneigungen und Kronenbreite des Deiches entsprechen nicht den technischen Regelwerken. Gleiches gilt für die Leitungsbestände im Deichbereich, die den Deich queren. Mit einem starken Sicker- und Qualmwasseraustritt im Hochwasserfall ist zu rechnen. Zudem fehlen Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zur Deichunterhaltung und Deichverteidigung. Im Bereich des landseitigen Deichschutzstreifens befinden sich Gebäude und Aufbauten, was ungünstig ist.
Ausgehend von diesen Defiziten sind umfangreiche Arbeiten zur Herstellung der Funktions- und Standsicherheit der Hochwasserschutzanlage erforderlich um vor einem Hochwasser mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von HQ (100) zu schützen. Diese umfassen folgende Maßnahmen:
- Einbringen einer Untergrundabdichtung (bestehend aus einer statisch wirksamen und ca. 7 Meter langen Spundwand) in die Achse des bestehenden Deiches,
- Instandsetzung des bestehenden Deiches:
- Herstellung einer einheitlichen 1:3 geneigten wasserseitigen Böschung gemäß den technischen Regelwerken,
- Herstellung einer landseitigen Böschung mit einer Neigung von 1:3 bis 1:5,
-
teilweise Erhöhung des Deiches auf die Wasserspiegellage des Bemessungshochwassers zuzüglich eines Freibords von 0,80 Meter,
- Herstellung eines 1 Meter breiten Deichverteidigungsweges landseitig des Stahlbetonholmes,
- Anordnung von land- und wasserseitigen Deichschutzstreifen mit jeweils einer Breite von 5 Metern,
- Verlegung oder Ertüchtigung der den Deich kreuzenden bzw. die Deichtrasse berührenden Versorgungsleitungen,
- Anschluss des Deiches an die bestehenden Deichkreuzungen (Deichüberfahrt, Deichscharte) und deren Ertüchtigung,
- Verlegung der Deichtrasse außerhalb der angrenzenden Bebauung des Ringdeiches und
- Herstellung einer durchgängigen Grasnarbe im Bereich der Schutzstreifen, Deichböschungen sowie der Deichkrone.
Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und eine Ausfertigung des festgestellten Planes werden demnächst in der Gemeinde Laußig zwei Wochen zu Jedermanns Einsicht ausliegen. Ort und Zeit der Auslegung werden rechtzeitig vorher im Amtsblatt der Gemeinde Laußig ortsüblich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung wird dann auch auf der Themenseite Bekanntmachungen der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung einsehbar sein.