Medieninformationen 2013
[142/2013 - 03.12.2013]
Mehr Sicherheit für Ortsdurchfahrt Liebenau
Landesdirektion Sachsen genehmigt Ausbau der S 174 im Altenberger Ortsteil Liebenau
Die Landesdirektion Sachsen hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der S 174 bei Liebenau abgeschlossen. Damit besteht Baurecht für den ca. 650 Meter langen Straßenabschnitt.
Genehmigt wurde der grundhafte Ausbau der S 174 einschließlich aller Verkehrsanlagen im Bereich ca. 100 Meter nördlich der Einmündung der K 9033 (Hauptstraße) bis ca. 100 Meter östlich der Einmündung der K 9035 (Straße in Richtung Schafbrücke/ Fürstenwalde).
Die Baustrecke westlich von Liebenau entspricht derzeit nicht den geforderten Regelbreiten, da sie nur eine Fahrbahnbreite von 4,5 bis 5,5 Meter besitzt. Die Fahrbahn ist uneben und weist zahlreiche Flickstellen auf. Der Fahrbahnaufbau ist nicht frostsicher und deshalb nicht für eine Deckenverstärkung geeignet. Die vorhandene Steigung von 10 Prozent bringt Erschwernisse und Gefahren mit sich. Die Verkehrsbelegung der Straße beträgt ca. 2.200 Kfz/24 h.
Der grundhafte Ausbau des Straßenabschnittes umfasst die Ausbildung des Knotens S 174/K 9035 als Kreisverkehr, die Verbreiterung der Fahrbahnen sowie die Anlage von Fußwegen, Radwegen und Querungshilfen innerhalb der Ortslage Liebenau. Durch diese Maßnahmen erhöht sich für alle Verkehrsteilnehmer die Verkehrssicherheit. So verbessert der Kreisverkehr die Übersichtlichkeit des Knotens S 174/K 9035. Zugleich verringert er die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs in der Ortslage Liebenau. Die separaten Fuß- und Radwege entflechten den Verkehr und schaffen so vor allem für Fußgänger und Radfahrer mehr Sicherheit.
Vom Ausbauvorhaben geht keine maßgebliche Lärmsteigerung aus, sodass Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich sind. Für das angrenzende Europäische Vogelschutzgebiet „Fürstenau“ bzw. die dort vorkommenden Arten sind keine negativen Beeinträchtigungen zu erwarten.
Die mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft werden durch eine Reihe von Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Dazu gehören die Entsiegelung nicht mehr benötigter Verkehrsflächen sowie die Anlage von Hecken im Gebiet des Ausbauvorhabens.
Der festgestellte Plan zum Ausbau der S 174 wird für zwei Wochen für Jedermann zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungszeitraum und -ort werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.