Medieninformationen 2013
[148/2013 - 13.12.2013]
Vergabeentscheidung für Meißener Rettungsdienst wurde bestätigt
Am 6. und am 13. Dezember 2013 hat die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen in drei von insgesamt vier anhängigen Nachprüfungsverfahren zur Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes im Rettungsdienstbereich des Landkreises Meißen Entscheidungen getroffen.
Die Anträge hatten sich gegen verschiedene Lose des Gesamtauftrages gerichtet. Die Antragsteller beantragten jeweils eine Neubewertung der Angebote sowie den Ausschluss des vorgesehenen Zuschlagsbieters. Die Vergabekammer stellte bei ihrer Prüfung fest, dass die Anträge insgesamt unbegründet waren. Somit wurden die drei Anträge abgewiesen.
Über ein viertes Vergabenachprüfungsverfahren ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden. Hier musste die Entscheidungsfrist bis in das Jahr 2014 verlängert werden.
Gegen die Entscheidungen der Vergabekammer ist nun die sofortige Beschwerde zum Oberlandesgericht Dresden binnen einer Frist von zwei Wochen zulässig. Diese Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung an die Verfahrensbeteiligten zu laufen.