Straßenwärter/in
[12.12.2023]
Prüfungstermine Abschlussprüfung 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz über die Prüfungstermine für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in in Sachsen
Gz.: 13-6041/127/3
Vom 12. Dezember 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Gz.: 13-6041/127/3
Vom 12. Dezember 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt im Ausbildungsberuf Straßenwärter/in eine Abschlussprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2007 (BGBl. I S. 672) geändert worden ist, und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82), die zuletzt durch Ziffer III der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
Schriftlicher Prüfungsteil: | 6. Mai 2024 und 7. Mai 2024 |
Praktischer Prüfungsteil: | Zeitraum vom 17. Juni 2024 bis 28. Juni 2024 |
Mündliche Ergänzungsprüfung: | 12. August 2024 |
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist bis 29. Februar 2024 (Eingangsstempel) unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Anträge auf Wiederholungsprüfung sind bis 29. Februar 2024 bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Das Anmeldeformular ist im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung abrufbar.
Die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist für Auszubildende gebührenfrei.
Leipzig, 12. Dezember 2023
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin Aus- und Fortbildung, Prüfungsangelegenheiten