Umwelttechnische Berufe
[01.02.2024]
Achtung! Änderung von Prüfungsterminen!
Bitte beachten Sie, dass die praktische Prüfung bereits in der Zeit vom 25. März 2024 bis 27. März 2024 durchgeführt wird!
Prüfungstermine Zwischenprüfung 2024
Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Zwischenprüfung in den umwelttechnischen Berufen in Sachsen
GZ.: 13-6041/144/2
Vom 20. November 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 19. Januar 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 31. Januar 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin
GZ.: 13-6041/144/2
Vom 20. November 2023
I. Ausschreibung
Die Landesdirektion Sachsen als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, führt in den umwelttechnischen Berufen Fachkraft für Wasserversorgungstechnik, Fachkraft für Abwassertechnik sowie Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft jeweils eine Zwischenprüfung durch. Für die Prüfung gelten die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) und die Prüfungsordnung der Landesdirektion Sachsen für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90), die zuletzt durch Ziffer IV der Verwaltungsvorschrift vom 19. Juli 2021 (SächsABl. S. 1087) geändert worden ist.
Die Prüfungen werden wie folgt durchgeführt:
schriftliche Prüfung: | 12. März 2024 |
praktische Prüfung: | 25. März bis 27. März 2024 |
II. Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Zwischenprüfung für jugendliche Auszubildende ist, dass die erste Nachuntersuchung (§ 33 Jugendarbeitsschutzgesetz) grundsätzlich zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres, spätestens jedoch mit der Anmeldung des Auszubildenden zur Zwischenprüfung vorgelegt wird.
III. Zulassende Stelle
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung ist vom Ausbildenden mit Zustimmung des Prüfungsbewerbers unter Verwendung des vorgegebenen Anmeldeformulars bis spätestens 19. Januar 2024 (Eingangsstempel) bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Leipzig, 31. Januar 2024
Landesdirektion Sachsen
Dr. Grit Schütz
Referatsleiterin