Verdachtsmeldungen
[06.04.2020]
Erstattung einer Verdachtsmeldung
Haben Sie Anhaltspunkte, dass Vermögenswerte eine illegale Herkunft haben oder stehen die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung oder hat der Vertragspartner Ihnen gegenüber nicht offengelegt, ob er für einen wirtschaftlich Berechtigten handelt, so sind Sie verpflichtet, diesen Sachverhalt unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen "Financial Intelligence Unit" (FIU) zu melden. Unbenommen bleibt Ihnen, ob Sie daneben eine Strafanzeige nach § 158 Strafprozessordnung (StPO) stellen.
Sie müssen nicht ermitteln, ob eine Straftat des "Geldwäscheparagraphen" § 261 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt ist. Vielmehr müssen Sie prüfen, ob es sich um einen Sachverhalt handelt, der nach allgemeinen Erfahrungswerten und Ihrem beruflichen Wissen ungewöhnlich und/oder auffällig ist. In diesem Fall könnte die Möglichkeit von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzieung naheliegen.
Die Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Dazu stellt die FIU den Verpflichteten eine Internetanwendung (goAML) als Meldeportal zur Verfügung. Zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bedarf es der einmaligen Registrierung Ihres Unternehmens.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen ist die FIU Ihr direkter Ansprechpartner!
Sie müssen nicht ermitteln, ob eine Straftat des "Geldwäscheparagraphen" § 261 Strafgesetzbuch (StGB) erfüllt ist. Vielmehr müssen Sie prüfen, ob es sich um einen Sachverhalt handelt, der nach allgemeinen Erfahrungswerten und Ihrem beruflichen Wissen ungewöhnlich und/oder auffällig ist. In diesem Fall könnte die Möglichkeit von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzieung naheliegen.
Die Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) hat grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen. Dazu stellt die FIU den Verpflichteten eine Internetanwendung (goAML) als Meldeportal zur Verfügung. Zur Abgabe einer Verdachtsmeldung bedarf es der einmaligen Registrierung Ihres Unternehmens.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit Verdachtsmeldungen ist die FIU Ihr direkter Ansprechpartner!