Aufgaben
Anleitung und Beratung
- Fachliche Anleitung der Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte (Fachaufsicht).
- Entwickeln und Initiieren landesweiter Gleichstellungsprojekte. Diese Projekte - vor allem zur Durchsetzung gleicher Chancen von Frauen und Männern im Beruf – setzen wir dann mit den regionalen Partnern um.
- Beratung und Unterstützung interessierter Frauen und Männer beim Aufbau von Vereinen und bei der Schaffung von Netzwerken, z.B. für Unternehmerinnen oder für Frauen, die sich zur Problematik Gewalt gegen Frauen zusammenschließen wollen.
- Vergabe von Fördermitteln für Vorhaben zur Gleichstellung von Frau und Mann, Vorhaben zur Förderung der Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Vorhaben von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und für Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum
- Fachstelle für den Europäischen Sozialfonds (Projekte zur Chancengleichheit von Frauen und Männern)
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eng mit dem Referat Gleichstellung im Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration des Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zusammen, z.B. bei der Unterstützung und Bekanntmachung frauenrelevanter Gesetze, Verordnungen etc. oder bei der Entwicklung von Modellprojekten oder Studien.