Stiftungen - Stiftungsarten
[07.02.2014]
Rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts
Die Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts, dem häufigsten Stiftungsfall, richtet sich nach den Bestimmungen der §§ 80 ff BGB. Sie ist eine auf Dauer angelegte juristische Person des privaten Rechts, welcher vom Stifter ein bestimmtes Stiftungskapital übertragen worden ist, um aus dessen Erträgnissen den ebenfalls vom Stifter vorgegebenen Zweck dauerhaft und nachhaltig erfüllen zu können. Sie verfügt ferner über eine eigene Stiftungsorganisation. Die Stiftung ist nach ihrer staatlichen Anerkennung dem externen Einfluss des Stifters entzogen. Ihm steht jedoch ein Gestaltungsrecht im dem Maße zu, wie er sich selbst oder einer Person seines Vertrauens einen Sitz in einem Stiftungsorgan gesichert hat.
Das Stiftungsvermögen ist dauerhaft in seinem Bestand zu erhalten. In eine Stiftung können alle Arten von Vermögenswerten und Gegenständen eingebracht werden, insbesondere Bar- und Wertpapiervermögen, Grundstücke, Beteiligungen an Unternehmen, Kunstwerke, sonstige Rechte und Gegenstände. Das Stiftungsvermögen muss ausreichend sein, um aus den Erträgen den Stiftungszweck erfüllen zu können. Eine Stiftung ohne Bargelderträge ist in der Regel nicht lebensfähig.
Als Stiftungszweck ist jeder zulässig, soweit er das Gemeinwohl nicht gefährdet und die Erträge aus dem Stiftungsvermögen die Erfüllung des Zweckes gesichert erscheinen lassen. Soweit die Stiftung gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen soll, z. B. auf sozialem, kulturellem, wissenschaftlichem oder religiösem Gebiet, kann der Stiftung unter den Voraussetzungen der einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen die Steuerbegünstigung zuerkannt werden. Die Entscheidung hierfür obliegt dem jeweils zuständigen Finanzamt.
Zur Entstehung der Stiftung ist nach dem BGB und dem Sächsischen Stiftungsgesetz die staatliche Anerkennung erforderlich. Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht. Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Stiftungen mit Sitz im Freistaat Sachsen ist die Landesdirektion. Hier werden sie auch in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen.