Arzneimittel
Betäubungsmittelverkehr
Die Landesdirektion Sachsen ist im Freistaat Sachsen zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs in Apotheken und bei Ärzten und Zahnärzten im Krankenhausbereich und im niedergelassenen Bereich.
Betäubungsmittel unterliegen speziellen rechtlichen Regelungen, weil es sich hier um Stoffe oder Zubereitung handelt, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise u. U. eine Abhängigkeit hervorrufen können oder wo das Ausmaß einer möglichen missbräuchlichen Verwendung sehr hoch eingeschätzt wird.
Betäubungsmittel unterliegen speziellen rechtlichen Regelungen, weil es sich hier um Stoffe oder Zubereitung handelt, die nach wissenschaftlicher Erkenntnis wegen der Wirkungsweise u. U. eine Abhängigkeit hervorrufen können oder wo das Ausmaß einer möglichen missbräuchlichen Verwendung sehr hoch eingeschätzt wird.