FAQ [Landärzte für Sachsen]
Allgemeines
Was bedeutet die „Landarztquote“ für Sachsen?
Mit der Landarztquote wird ein Anteil von 6,5 Prozent der Studienplätze für Medizin im Freistaat Sachsen als Vorabquote an diejenigen Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen oder in Regionen mit sogenanntem lokalen Versorgungsbedarf in Sachsen tätig zu sein. Für die Zulassung zum Medizinstudium gelten hier insoweit andere Auswahlkriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Warum gibt es die Landarztquote?
Die Landarztquote wurde als eine weitere Maßnahme eingeführt, um die hausärztliche Versorgung in Sachsen auch zukünftig zu sichern, insbesondere in ländlichen Regionen, in denen bereits heute der Hausarztmangel spürbar ist.
Wer trifft die Auswahlentscheidung im Rahmen der Landarztquote?
Das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat als zuständige Stelle die Landesdirektion Sachsen mit der Vorbereitung und Durchführung des Bewerbungsverfahrens bestimmt. Dazu gehört auch die Ermittlung der Bewerber, die einen Studienplatz erhalten, sowie die Zuteilung dieser Bewerber zu den jeweiligen Studienorten.
Welche Regionen sind (drohend) unterversorgt?
Die Feststellung, wann eine Region unterversorgt oder drohend unterversorgt ist bzw. sogenannter lokaler Versorgungsbedarf besteht, trifft die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen. Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Hausärzte.
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft diese Feststellung dieser Regionen in regelmäßigen Abständen, sodass sich zukünftig Änderungen ergeben können.
Link zur Kassenärztlichen Vereinigung: https://www.kvs-sachsen.de/
Die Kassenärztliche Vereinigung prüft diese Feststellung dieser Regionen in regelmäßigen Abständen, sodass sich zukünftig Änderungen ergeben können.
Link zur Kassenärztlichen Vereinigung: https://www.kvs-sachsen.de/
Werde ich einer bestimmten Region zugewiesen?
Nein. Sie können und müssen in einem in Frage kommenden Bedarfsgebiet einen Vertragssitz frei wählen.
Gibt es im Rahmen der Vorabquote des Sächsischen Landarztgesetzes eine finanzielle Unterstützung?
Ein Stipendium ist nach dem Sächsischen Landarztgesetz und der Sächsischen Landarztverordnung nicht vorgesehen. Allerdings wird an dieser Stelle auf die bekannten Fördermöglichkeiten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hingewiesen.